Hinweis nach § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie als Verbraucher auf Folgendes hinzuweisen:
a) Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus den entsprechenden Recycling-/Rücknahmestellen zuzuführen.
Das Entsorgungsgesetz gilt für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind.
Produkte die mit der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
b) Sie können diese nach Gebrauch in unseren Verkaufsstellen unentgeltlich zurückgeben.
c) Entsorgungspflichtige Batterien sind mit dem vorstehend genannten Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen